DÜLMEN: Maskenpflicht beim Dülmener Winter

Für Besucher des Dülmener Winters und des Weihnachtsmarktes gilt bislang: Sie müssen einen 2 G Nachweis erbringen, also geimpft oder genesen sein. Zusätzlich gilt bald eine Maskenpflicht.

Ab Mittwoch, 1. Dezember gilt neben der 2G-Regel auf dem Dülmener Winter und dem Weihnachtsmarkt auch eine Maskenpflicht. Auch auf dem Wochenmarkt sind dann wieder verpflichtend Masken zu tragen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Dülmen tritt am Mittwoch in Kraft. Hinweisschilder machen auf die neuen Regelungen aufmerksam.


Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte „OP- Maske“) gilt:

  1. Beim „Dülmener Winter“, d.h. vom 01. Dezember bis 09. Januar, täglich zwischen 10 Uhr und 22 Uhr auf dem Marktplatz und dem „Markt der Möglichkeiten“ (überdachter Bereich zwischen einsA und Rathaus).
  2. Auf dem Weihnachtsmarkt, vom 01. bis 19. Dezember, montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 19 Uhr in den Fußgängerzonen der Marktstraße und der Viktorstraße.
  3. Auf dem Wochenmarkt, vom 01. Dezember bis 09. Januar an jedem Dienstag und Freitag während des Wochenmarktes auf der Coesfelder Straße.


Eine Ausnahme gilt für Gäste des Dülmener Winters oder des Weihnachtsmarktes, die an einem festen Sitz- oder Stehtischplatz das gastronomische Angebot nutzen oder auf der Eisbahn unterwegs sind. Die Stadt Dülmen weist darauf hin, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Anordnungen mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden können.