KREIS: Hin und Her zu Regeln im Einzelhandel

Das ist für Sie echt schwer, da den Durchblick zu behalten. Das Oberverwaltungsgericht hat heute Mittag gesagt, Shoppen auf Termin und begrenzte Kundenanzahl zu kippen, weil das nicht für alle Läden gilt.

Das verletzte den Grundsatz der Gleichbehandlung. Jetzt hat das Land NRW reagiert und strenge Regeln für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig - wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte - die Termin-Pflicht und eine begrenzte Kundenanzahl.

Was gilt nun im Kreis Coesfeld?

Egal ob Buchladen, Klamottengeschäft oder Parfümerie: Ein Sondererlass hat es den Einzelhändlern im Kreis Coesfeld möglich gemacht, Kunden ohne Termin zu beraten. Das Land hatte das vor anderthalb Wochen wegen des niedrigen Inzidenzwertes erlaubt. Und im Moment ist davon auszugehen, dass das bis zum Ende dieser Woche weiter gilt. Dann läuft dieser Sondererlass aus. Heißt also erstmal: Shoppen ohne Termin ist hier noch erlaubt. Wie es ab der kommenden Woche weitergeht, das hängt dann davon ab, wie sich die Inidenzwerte entwickeln.

Wie reagieren Handelsverband und Politiker aus dem Kreis darauf?

Für Karin Eksen vom Handelverband für den Kreis Coesfeld ist das alles ein unerklärliches Hin und Her. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es weiterhin so starke Einschränkungen für den Einzelhandel geben soll. Die AHA-Regeln würden sicherlich noch weiterhin den Einzelhandel begleiten und damit sollte es möglich sein, den Kunden ein ganz normales Einkaufserlebnis mit geöffneten Türen zu ermöglichen.

Intensivmediziner warnen vor gelockerten Regeln. Es sei dringend nötig, die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen. Landtagspolitiker im Kreis Coesfeld sehen das ähnlich. Der FDP-Mann Henning Höne aus Coesfeld zum Beispiel hält es deshalb für richtig, dass jetzt die gleichen verschärften Regeln für alle Geschäfte gelten. Wichtig sei, dass kein erneuter Lockdown im Einzelhandel kommt. Aus der Opposition im NRW-Landtag sagt der SPD-Politiker André Stinka aus Dülmen: Dieses gesamte Hin- und Her mit dem Gerichtsurteil hätte die Landesregierung im Vorfeld verhindern müssen - und zwar indem sie die Corona-Schutzverordnung so formuliert, dass sie Gerichtsverfahren standhält. Grundsätzlich hält er es aber für richtig, die Kundenzahl in den Geschäften zu beschränken und hier mit einem Terminsystem zu arbeiten. Zusätzlich fände er Schnelltest-Stationen rund um die Innenstädte und Ortskerne sinnvoll. Einkaufen ginge dann nur mit einem negativen Testergebnis.

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