KREIS: Unklarheiten zu den bald kostenpflichtigen Tests

Für viele von Ihnen ist es nicht einfach den Überblick zu behalten, wenn es um die Corona-Regeln geht, schließlich ändern sie sich ständig.

Radio Kiepenkerl-Hörerin Jennifer aus Lüdinghausen fragt über Whatsapp: Wie läuft das eigentlich für Kinder und Jugendliche ab, wenn ab Mitte Oktober (11.10.) Coronatests kostenpflichtig werden? Viele sind bisher noch nicht geimpft und wollen trotzdem weiterhin Ausflüge machen oder am Vereinsleben teilnehmen.

Das ist auf jeden Fall schon mal beruhigend für Eltern im Kreis: Sie müssen ab Mitte Oktober nicht Unmengen an Geld für die Tests ihrer Kinder ausgeben, denn die Schulen führen ohnehin schon welche durch. Rechtlich ist das so geregelt, dass Kinder und Jugendliche dann von der 3G-Regel beispielsweise in Kinos, Restaurants und Sporthallen befreit sind. Das gilt für Jugendliche bis 16 Jahren. Sie brauchen weder einen Negativtestnachweis noch eine Schulbescheinigung. Der Grund für die Altersgrenze: Nach dem Gesetz besteht ab dann keine Schulpflicht mehr. Jugendliche ab 16 haben die Möglichkeit, sich von ihrer Schule einen Nachweis über einen negativen Test zu besorgen. Dieser Nachweis gilt dann für zwei Tage.

Bisher führen Schulen zweimal die Woche Coronatests in den Klassen durch. Ab der nächsten Woche sind in weiterführenden Schulen drei Tests pro Woche Pflicht. Hier finden Sie weitere Infos dazu.

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