Lockdown bis Mitte April verlängert, Verschärfung an Ostern zurückgenommen: Die neuen Corona-Regeln

Die dritte Welle rollt gerade durchs Land. Beim längsten Bund-Länder-Gipfel überhaupt einigte man sich darauf, Öffnungsschritte zurückzunehmen. Armin Laschet kündigt für NRW die Notbremse an. Das ist der Überblick zum Gipfel.

© Bundesregierung/Steins

Ostern - doch keine Sonderruhe

Nach massiver Kritik und Verwirrung um die geplante Corona-Osterruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Regelung aus den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen wieder gekippt. Sie übernehme dafür die Verantwortung, wurde Merkel von Teilnehmern einer kurzfristig einberufenen Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten zitiert. "Der Fehler ist mein Fehler", sagte Merkel demnach. Sie habe am Vormittag entschieden, die Verordnungen zur Osterruhe nicht auf den Weg zu bringen, sondern zu stoppen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass zu viele Folgeprobleme entstanden wären, hätte man - wie beschlossen - den Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen erklärt. Aufwand und Nutzen stünden in keinem guten Verhältnis, wurde Merkel von Teilnehmern der völlig überraschend einberufenen Runde mit den Länderregierungschefs zitiert. 

Dem Vernehmen nach drückten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ihren Respekt für die Kanzlerin aus und betonten die gemeinsame Verantwortung. 


Lockdown bis 18. April verlängert

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown in Deutschland bis zum 18. April verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren neuen Corona-Beratungen beschlossen.

Notbremse

Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

Auch Nordrhein-Westfalen wird die „Notbremse“ bei den Corona-Öffnungen „eins zu eins umsetzen“. Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am frühen Dienstagmorgen in Düsseldorf nach fast zwölfstündigen Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise an. Die „Notbremse“ bedeutet die Rücknahme bereits erfolgter Lockerungen wie Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen.

Schulen und Kitas

Kitas und Schulen blieben in NRW bis zu den Osterferien Ende März geöffnet, unterstrich der Ministerpräsident. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte einzelnen Kommunen mit besonders hohen Infektionsraten aber erlaubt, den Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen bis Ostern einzuschränken und mehrere Jahrgänge wieder in den Distanzunterricht zu schicken.

Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben laut Beschluss „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Für die Schüler der weiterführenden Schulen in NRW ist bis zum Beginn der Osterferien am 29. März zunächst nur ein einziger Corona-Selbsttest pro Kopf vorgesehen.

Urlaub

Angesichts der bevorstehenden Ostertage, appellieren Bund und Länder weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Urlaub im eigenen Bundesland stand lange Zeit zur Debatte, ist aber schlussendlich gestrichen worden. Ob sich daran gehalten wird?

Wer ins Ausland reist und die Inzidenz hoch ist, es hohe Infektionszahlen gibt oder Virusvarianten stark verbreitet sind, gibt es schon dir Quarantänepflicht. Bei Urlaubsrückehrern aus Ländern mit niedriger Inzidenz sollen durch Fluglinien beispielsweise Tests vor dem Rückflug durchgeführt werden. Der Flugverkehr soll außerdem an Ostern nicht ausgeweitet werden.

Öffnung in Modellprojekten möglich

In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.

Kontakte werden beschränkt - auch an Ostern

Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

Text: David Müller mit dpa

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