Reisetipps von der Verbraucherzentrale

Die Sommerferien stehen vor der Tür - viele wollen verreisen. Wir haben dazu mit Susanne Terwey von der Verbraucherzentrale Dülmen gesprochen.



Worauf muss ich besonders achten, wenn ich eine Reise buche? 

Also wer jetzt eine Reise buchen möchte, sollte besonders das Angebot der Reiseveranstalter überprüfen. Am besten klärt man schon vor der Buchung ab, ob und mit welchen Einschränkungen und Coronaschutzmaßnahmen vor Ort zu rechnen hat. Erhält man beispielsweise jetzt schon die Information, dass der Pool dauerhaft gesperrt wird oder dass das Frühstücksbüffet bis auf weiteres nicht vorhanden ist , dann kann dies natürlich nicht im nachhinein nicht reklamieren und damit keine Reisepreis-Minderung vornehmen. Empfehlenswert ist auch kurz vor der Reise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren, welche aktuellen Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise speziell für das Reiseland gelten. 


Wenn ich eine Reise gebucht habe und kurz vor Reiseantritt positiv auf Corona getestet wurden, bekomme ich dann mein Geld zurück?

Rechtlich hat man keinen Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn eine Corona-Erkrankung vorliegt. Auch Reiserücktrittsversicherungen enthalten in der Regel auch einen Ausschluss für Pandemien. Sollte also dieser Fall eintreten, müsste man gezielt die Bedingungen der Versicherung überprüfen. 


Was ist, wenn in meinem Hotel Corona ausbricht?

Wenn man im Urlaubsland oder im Hotel Corona erneut ausbricht und der Urlauber zur Abreise gezwungen bzw. selbst den Reisevertrag kündigen möchte, weil erhebliche Mängel vorliegen, muss der Reiseveranstalter den Pauschalreisenden unverzüglich zurück transportieren und muss auch sämtliche Kosten übernehmen. Auch müssen die Kosten für den nicht genutzten Urlaub erstattet werden. Individualreisende sind da schlechter gestellt. Sie müssen dagegen selber und auf eigene Kosten um ihre Abreise bemühen. 


Was ist, wenn ich selbst im Urlaub an Corona erkranke?

Falls Urlauber während einer Reise erkranken und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese grundsätzlich die Behandlungskosten. Manche Versicherungen haben allerdings haben einen aber einen Ausschluss für Pandemien, dann wäre Corona raus. Dann müsste man die Kosten selbst tragen. Bei einer Reise ins EU-Ausland übernimmt aber auch die gesetzliche Krankenversicherung weitestgehend die Kosten der ärztlichen Behandlung. Voraussetzung ist hier aber, dass ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland besteht. Das sollte vor Buchung mit der eigenen Krankenkasse abgeklärt werden. Da viele Ärzte im Ausland eine Privatzulassung haben, übernimmt die Krankenkasse aber nur die Regelsätze, die in Deutschland gelten. Vor Behandlung sollten die Kosten abgeklärt werden bzw. man sollte gesetzliche Ärzte aufsuchen. 


Welche Dokumente sollte ich unbedingt dabei haben?

Je nach Urlaubsland sind die Vorgaben unterschiedlich. Ob man ein Impf-Ausweis oder ein negativer Corona-Test haben muss, das sollte man vorab mit dem Reiseveranstalter klären. Auch sollte vorab geklärt sein, ob ein Personalausweis reicht oder doch ein Reisepass notwendig ist. 

Wichtig ist es: Bucht man eine Reise, wo die Voraussetzung eine Impfpflicht ist und man erreicht diese Pflicht vor Reiseantritt nicht, dann ist es kein Stornierungsgrund und man trägt die Kosten der Stornierung selbst. 


Mehr Infos gibt es HIER.