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Sie erzählten, dass eine Angehörige des Angerufenen auf der Polizeiwache in Dülmen ist. Damit es nicht zu einer Gefängnisstrafe kommt, sollte der Angerufene Geld bezahlen. Während des Telefonats war das Weinen einer Frau im Hintergrund zu hören. In einem anderen Fall war der Angehörige in einem Verkehrsunfall verwickelt und für die medizinische Hilfe benötige die Polizei 20.000 Euro. Auch hier war im Hintergrund eine weinende Frau zu hören gewesen. In allen Fällen erkannten die Angerufenen den Schwindel und beendeten das Gespräch. Die Polizei fragt niemals nach Geld oder Wertgegenstände. Bei verdächtigen Anrufen legen Sie auf und informieren Sie die echte Polizei.
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