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Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Forschungsreaktors in Jülich bei Aachen plant Brennelemente des ehemaligen Forschungsreaktors in das Zwischenlager in Ahaus zu bringen. Schon vor mehreren Jahren hatte das zuständige Bundesamt das genehmigt. Die Stadt Ahaus und ein Mann, der in der Nähe des Zwischenlagers wohnt hatten dagegen geklagt - wie jetzt klar ist erfolglos. Das OVG teilte die Bedenken der Kläger nicht. Diese hatten beispielsweise Bedenken, dass Behörden nicht ausreichend geprüft hätten, ob das Lager auch im Falle eines Anschlags sicher ist. Das OVG ließ eine Revision nicht zu - dagegen können die Kläger aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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