
Die damals 18-jährige Fahrerin des Rettungswagens wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu 100 Stunden Sozialarbeit und einem Verkehrssicherheitstraining verurteilt. Bei dem Urteil hat das Gericht das junge Alter, die Unerfahrenheit und das volle Geständnis der mittlerweile 19jährigen Borkenerin berücksichtigt. Sie leidet seit dem Unfall unter psychischen Problemen. Bei der Fahrt handelte es sich um einen Krankentransport. Eine 88-jährige Patientin mit gebrochenem Halswirbel sollte vom Ahauser Krankenhaus zur Uniklinik nach Münster gebracht werden. Als sich der Gesundheitszustand der Frau plötzlich verschlechterte, hielt die Fahrerin an und kümmerte sich mit ihren beiden Kollegen um die Frau. Die Borkenerin hat dabei nach eigenen Angaben nicht gemerkt, dass sie auf einem Bahnübergang stand und sich ein Zug näherte. Als die Schranken runtergingen, versuchte sie noch das Fahrzeug von den Gleisen zu fahren, aber das gelang ihr nicht. Bei dem Zusammenstoß mit dem Zug starb die Patientin im Rettungswagen, sechs Menschen wurden leicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.