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Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 des Grundgesetzes geregelt. Zusätzlich gilt das knapp gefasste Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.
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Für die Wahl tritt in der Regel alle fünf Jahre die Bundesversammlung zusammen. Sie setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestags (aktuell 736) und einer gleich großen Zahl von Mitgliedern zusammen, die die 16 Landesparlamente entsenden. Die 17. Bundesversammlung zählt also 1472 Mitglieder.
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