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Apothekersprecher begrüßt Werbegeschenke-Urteil
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Apothekersprecher begrüßt Werbegeschenke-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat heute über Werbegeschenke von Apotheken entschieden. Demnach ist es verboten zu rezeptpflichtigen Medikamenten kleine Geschenke wie Taschentücher oder Lutschbonbons dazuzugeben.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.06.2019 14:42

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Die Richter begründeten das mit der Preisbindung für rezeptpflichtigen Medikamente. Die Werbegeschenke seien wettbewerbswidrig. Der Sprecher der Apotheker im Kreis Coesfeld, Stephan Barrmeyer, bewertet das Urteil positiv. Es stärke die Preisbindung und das sichere kurze Wege zur nächsten Apotheke. Apotheken lebten größtenteils von den rezeptpflichtigen Medikamenten. Ein Preiskampf hier würde für viele das Aus bedeuten und damit die Versorgung im ländlichen Bereich verschlechtern. Hintergrund der Entscheidung heute waren Gutscheinaktionen von Apotheken in Darmstadt und Berlin. In einem Fall gab es Gratis-Brötchen beim nahen Bäcker, im anderen Fall einen Euro Nachlass beim nächsten Einkauf. Bei rezeptfreien Medikamenten sind Werbegeschenke weiterhin erlaubt.


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