
Im dritten Anlauf hat der AfD-Kreisverband versucht vor dem Verwaltungsgericht in Münster zu erreichen, dass er das Bürgerzentrum "Schulze Frenkingshof" in Appelhülsen nutzen darf. Die Gemeinde Nottuln hatte das abgelehnt und darauf verwiesen, dass sie Parteiveranstaltungen in Gemeinderäumen grundsätzlich in den letzten sechs Monaten vor einer Wahl ablehnt. Außerdem wäre an dem Wunschtermin (25. Juli) im Nebengebäude eine Hochzeit. Es sei zu erwarten, dass die AfD-Versammlung die länger gebuchte Feier erheblich störe. Das Verwaltungsgericht gab der Gemeinde jetzt Recht. Es lehnte den Eilantrag der AfD ab. Die Partei hatte unter anderem argumentiert, dass es sich bei der Versammlung nicht um Wahlkampf, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung handle, um an den Kommunalwahlen teilnehmen zu können.