
Nach dem Plan des Unternehmens sollte in Buldern ein großer Maststall für knapp 30 000 Tiere entstehen. Die Nachbarn befürchteten unter anderem Gestank und Lärm. Und tatsächlich würde es in der Baugenehmigung keinerlei nähere Informationen über den Betrieb des Stalls geben. Sagt der Richter. Zum Beispiel, wann das Unternehmen den Stall säubert und wann er den Hühnermist auskehrt. Außerdem fehlten Hintergründe zu Kontrolle der Betriebsabläufe. In der Regel ist ein Betriebsbuch nötig, in dem genau solche Vorgänge stehen müssen. Das sind alles Sachen, die für die Nachbarn eines solchen Projektes von Belang sind und die sie wissen müssen. Das Urteil des Richters: Die Baugenehmigung ist rechtswidrig und damit aufgehoben. Eine Möglichkeit hat das Unternehmen als Bauherr jetzt noch: Es kann vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.