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Die Gemeinde steuert den Verkauf nach festgelegten Kriterien. Unter anderem verpflichten sich Kaufinteressenten, nach Erwerb des Bauplatzes innerhalb von drei Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erriechten, in dem sie mindestens fünf Jahre selbst wohnen. Bewertet werden unter anderem, ob Kinder zum Haushalt gehören und ob die Bewerber bereits ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nordkirchen haben bzw. in der Gemeinde arbeiten. Alle Infos und wo Interessierte sich auf ein Baugrundstück bewerben - HIER!
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