
Der Zoll hat dabei heute schwerpunktmäßig die Ausweise der Mitarbeiter kontrolliert. Diese sind nämlich verpflichtet einen Personalausweis oder Pass dabei zu haben, und zwar unabhängig davon, ob sie aus Deutschland kommen oder aus dem Ausland. Insgesamt 130 Mitarbeiter hat der Zoll überprüft. In zwei Fällen hatten Mitarbeiter keinen Ausweis dabei. Der Zoll ist dann mit ihnen in ihre Wohnung gefahren, wo sie die Ausweise nachreichten. Deshalb gab es auch nur ein Verwarngeld von 40 Euro. In einem Fall stellte sich heraus, dass ein ausländischer Mitarbeiter in Deutschland nur geduldet ist und nicht die nötige Erlaubnis hatte hier zu arbeiten. Der Zoll leitet jetzt ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen ein, weil es das hätte prüfen müssen. Wegen der Corona-Regeln zog sich die Kontrolle stundenlang hin. Die Mitarbeiter durften nur in kleinen Gruppen zu den Kontrollstationen des Zolls.