
Hintergrund: Die Zahl der Hundebesitzer, die Steuern zahlen hat in den vergangenen Jahren abgenommen, obwohl sich die Zahl der Einwohner in Coesfeld erhöht hat. Stellt die Stadt im Zuge der Bestandsaufnahme nicht angemeldete Hunde fest, fordert sie das Geld rückwirkend ein. Zusätzlich ist ein Bußgeld möglich.
Ablauf der Kontrolle
Die Stadt arbeitet für die Bestandsaufnahme mit einem erfahrenen Dienstleister zusammen, der auch in den umliegenden Kommunen bereits aktiv war. Die Firma Springer aus Düren wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Jeder Mitarbeiter trägt sichtbar eine von der Stadt Coesfeld ausgestellte Legitimation. Wohnungen dürfen zur Befragung nicht betreten werden. Auch werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.
Zum Thema Hundesteuer
Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. Nach Anmeldung des Hundes erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss.
Anmeldepflicht für große Hunde
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen (§ 11 Landeshundegesetz NRW), auch relevant: § 3 (gefährliche Hunde) und § 10 (Hunde bestimmter Rassen).