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Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss 25 Euro Strafe zahlen, kommt es zu einem Unfall sind 40 Euro fällig. Einzige Ausnahme sind Kinder bis zehn Jahren. Sie dürfen mit dem Rad auf Gehwegen fahren. Für ein gutes Miteinander gilt im Schlosspark außerdem eine Leinenpflicht für Hunde und außerdem erinnern Schilder an die Nachtruhe ab 22 Uhr.
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