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Parken ist hier nur noch auf markierten Parkplätzen erlaubt. Wer zum Beispiel einfach so am Straßenrand parkt, bekommt ein Knöllchen. Die neuen Regeln gelten innerhalb der Wälle in der kompletten Innenstadt rund um die Fußgängerzone. Außerhalb von markierten Parkplätzen gilt in diesem Bereich ein eingeschränktes Haltverbot. Das heisst Sie dürfen hier maximal 3 Minuten halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen. Auch Be- und Entladen ist möglich. Schilder markieren die Haltverbotszonen an den Rändern.
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