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COESFELD: Osterfeuer anmelden
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COESFELD: Osterfeuer anmelden

Viele von Ihnen freuen sich schon auf die Osterfeuer im Kreis Coesfeld. Veranstalter müssen sie bei Städten und Gemeinden anmelden.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.03.2023 09:33

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Das geht ab sofort unter anderem bei der Stadt Coesfeld. Sie erinnert heute auch an die Regeln für die Osterfeuer. Zugelassen sind nur Feuer, die der Brauchtumspflege dienen. Das sind öffentliche Feuer, die zum Beispiel Nachbarschaften, Vereine oder andere Gruppen für die Gemeinschaft organisieren. Außerdem muss der Standort so gewählt sein, dass das Feuer niemanden gefährdet oder stark belästigt.


Anmeldungen können ab sofort schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht, Bernhard-v-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld, per Fax (02541) 939-7548 sowie telefonisch bei Anke Hessel, Tel. (02541) 939-2422, E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de. Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens Mittwoch, (05.04.), 16 Uhr, anzumelden.

 

Tipps für Osterfeuer:

Der Fachbereich Ordnung und Recht in Zusammenarbeit mit der Feuerwache Coesfeld gibt daher diese Sicherheitstipps zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben zum Osterfeuer an die Hand:

  • Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht, Bernhard-v-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld rechtzeitig anzumelden. Angegeben werden müssen dabei der Ort und die ungefähre Größe des Osterfeuers, die geplante Abbrennzeit sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner und telefonischer Erreichbarkeit (z.B. Handy-Nummer).
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe und zur Vermeidung von giftigen Gasentwicklungen. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Ostefeuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mind. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig.
  • Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
  • Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. 


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