
Anzeige
Die Stadt weist daraufhin: Osterfeuer sind nur erlaubt, wenn sie der Brauchtumspflege dienen - das ist dann gegeben, wenn das Feuer beispielsweise von einem Verein, einer Kirchengemeinde oder einer Nachbarschaft ausgerichtet wird. Das Abbrennen durch Privatpersonen ist nicht erlaubt. An Ostern wurden in vergangenen Jahren Feinstaubmessungen deutlich überschritten. Wo Berechtigte ihr Osterfeuer anmelden und welche Sicherheitsregeln dabei gelten - finden Sie HIER.
Anzeige