
Der wollte Westfleisch nicht den Verdienstausfalllohn zurückzahlen, den die Schlachterei ihren Mitarbeitern in Quarantäne während der Pandemie zahlen musste. Zu Beginn der Pandemie vor zwei Jahren mussten viele infizierte Mitarbeiter in Quarantäne. Der Landschaftsverband fand: Westfleisch habe Hygienevorschriften nicht ausreichend eingehalten und daher keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Das Verwaltungsgericht sieht das anders. Zur Zeit der Infektionen damals war noch nicht viel über das Virus bekannt. Es gab wenige Erkenntnisse darüber wie sich das Virus verbreitet. Westfleisch könne kein Vorwurf gemacht werden und die Schlachterei hat Anspruch auf Rückzahlungen. Gleiches gilt für die Großschlachterei Tönnies in Ostwestfalen. Sie hatte ebenfalls geklagt. Der Landschaftsverband muss die Gelder also zurückzahlen. Er kann sich noch gegen das Urteil wehren.