
Wir haben beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau nachgefragt. Und die Antwort ist eindeutig und wichtig: An der B474n sollen keine Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs sein. Die Strecke gilt als Kraftfahrstraße. Erlaubt sind nur Fahrzeuge, die schneller als 60 Stundenkilometer fahren können. Fahrräder und E-Bikes haben da nichts zu suchen. Schon die Planung der Straße sah keinen Radweg vor. Damals war ein begleitender Radweg nicht vorgeschrieben. Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau verweist auf bestehende Wirtschaftswege und Straßen im Umfeld. Und wer den Dortmund-Ems-Kanal überqueren möchte: Die Brücke der B474n hat einen Radweg - der verbindet das Wegenetz rund ums Dattelner Meer. Für E-Bike-Ladestationen entlang der Strecke sind unter anderem die Städte und Gemeinden zuständig.