
Auf der Radio Kiepenkerl-Facebookseite beschweren Sie sich, es gebe kaum einen Weg an den Gruppen vorbei. Linda regt sich auf: Wenn sie hupt, bekomme sie den Mittelfinger gezeigt. Steffi findet die Fahrweise der Radsportler arrogant und gefährlich. Raimund hingegen ruft zu mehr Gelassenheit im Straßenverkehr auf. Auf Radio Kiepenkerl-Nachfrage erklärt die Polizei,welche Regeln gelten. Oft gibt es eine sogenannte Radwegbenutzungspflicht. Die gilt, wenn am Anfang des Radwegs ein rundes blaues Schild steht, auf dem ein weißes Fahrrad abgebildet ist, egal ob zusätzlich ein Fußgängerzeichen mit drauf ist oder nicht. Halten sich Rennradfahrer oder ganz normale Fahrradfahrer nicht an die Regel, gibt es ein Bußgeld. Es gibt aber auch Ausnahmen: Sind Rennradfahrer in einer Gruppe von mindestens 16 Sportlern unterwegs, gelten sie als geschlossener Verband. Der Verband darf auch trotz des blauen Schildes auf der Straße fahren. Außerdem gilt: Ist der Radweg nur schwer befahrbar, sind darauf also zu viele Schlaglöcher oder Wurzel-Huckel drin, ist es ebenfalls erlaubt, auf der Straße zu fahren.Bislang hat die Polizei bei uns im Kreis keine Bußgelder an Radsportler verhängt. Das Missachten der Radwegbenutzungspflicht kostet 20 bis 35 Euro.