
Gegen eine Gebühr von 199 Euro bot sie eine Beratung über Pflegeleistungen an. Versprochen wurde ein Anspruch auf Pflegeleistungen über bis zu 6.280 Euro. Da unverlangte Telefonwerbung unzulässig ist und die Verbraucher:innen durch die dann folgenden Anschreiben der Firma unter Druck gesetzt wurden, hatte die Verbraucherzentrale NRW die Firma im Juli abgemahnt.
Nun hat der „Pflegeservice Smart“ der Firma „United Swiss Marketing“ die fragwürdigen Angebote offenbar eingestellt. Auf E-Mails im Namen der Betroffenen,erhielt die Verbraucherzentrale jetzt automatische Antworten der Firma mit der Angabe, der Service sei eingestellt worden, offene Forderungen seien storniert und man habe keine weiteren Forderungen.Trotzdem rät Uli Mensing von der Dülmener Verbraucherzentrale Betroffenen, den Vertrag zu widerrufen: „Auch wenn Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig sind, gibt es einen Haken. Denn am Telefon abgeschlossene Verträge sind, bis auf wenige Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Deshalb ist es ratsam, den Vertrag zu widerrufen, um keine böse Überraschung zu erleben. Wenn dieser Widerruf per Mail versendet wird, erhält man vermutlich die Nachricht, dass „Ihr Vorgang storniert“ wurde. Damit weiß man dann, dass kein Geld mehr zu zahlen ist.“ Betroffene können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Einen Musterbrief finden Sie HIER.