
DÜLMEN: Anwältin zum Arbeitsdresscode bei Hitze
FlipFlops, ärmelloses Top oder kurze Hose - so würden bei der Hitze viele von uns am liebsten zur Arbeit gehen. Bei der Arbeit gilt es jedoch auch bei der aktuellen Hitze bestimmte Kleidungsregeln zu beachten, sagt die Dülmener Anwältin Rebekka Worok. Chefin oder Chef haben ein Weisungsrecht und dürfen dazu Vorgaben machen.
Veröffentlicht: Montag, 22.06.2026 04:42
Oft ist schon aus Sicherheits- oder Hygienegründen eine bestimmte Kleidung vorgeschrieben, sagt die Dülmener Anwältin Rebekka Worok. Unter anderem auf Baustellen, in Werkstätten und Küchen gelten Regeln. Wenn ein Unternehmen in diesem Rahmen Bekleidungsregeln aufgestellt hat, dann müssen Mitarbeiter sich daran halten - ansonsten ist eine Abmahnung möglich. Auch ohne offizielle Regeln sollten Mitarbeiter sich für die Branche angemessen kleiden. Kurze Hosen oder ärmellose Tops sind zum Beispiel in einer Bank in der Regel tabu - während das zum Beispiel in einem IT-Unternehmen denkbar wäre. Der Arbeitgeber habe aber auch die Pflicht auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu achten. Bei großer Hitze könnte das zum Beispiel bedeuten Räume zu kühlen, Getränke bereit zu stellen, mehr oder längere Pausen einzuplanen oder Arbeitszeiten anzupassen.