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Danach darf ein Bordell nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnsiedlung in Betrieb sein. Das habe bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Fall geurteilt. Bordelle könnten eine erhöhte Kriminalität oder betrunkene und unzufriedene Kunden nach sich ziehen.
Die Stadt hatte das Bordell vor einigen Jahren genehmigt, weil es sich um ein Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe handele. Dagegen hatten Anwohner geklagt. Die Stadt hat jetzt noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
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