
Anwohner klagten und in einem Eilverfahren des Oberverwaltungsgerichtes musste das Bordell den Betrieb einstellen. Heute treffen sich Stadt und Anwohner im entscheidenden Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster wieder. Manfred Mahlmann von der Nachbarschaft und die klagenden Anwohner bleiben dabei. Ein Bordell vor der Haustür wollen sie nicht. Teilweise hätten Fahrräder im Vorgarten gelegen und fremde Autos hätten Einfahrten zugeparkt. Dazu hätten die flackernden Werbelichter genervt. Ein Bordell passe nicht in ein Wohngebiet. Ein Bordell gehöre in ein Gewerbegebiet. Die Richter prüfen, ob die damalige Erlaubnis der Stadt, ein Bordell zu betreiben, rechtmäßig war. Die Stadt hatte es damals genehmigt. Denn es handle sich bei dem Bereich um ein Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe.