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Die zuständige Richterin sieht keine Nachbarschaftsrechte verletzt. Nach den vorliegenden Gutachten sei das zu erwartende Verkehrsaufkommen zumutbar und ebenso die zu erwartende Lärmbelastung. Die Kläger können jetzt noch die nächst höhere Instanz anrufen. Sie haben einen Monat Zeit Berufung am Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Der Wohnmobilhändler erweitert seinen Standort in Hiddingsel um eine neue Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Außerdem sind ein neues Büro- und Ausstellungsgebäude und ein Kundenbistro geplant.
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