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Der Friedhof bleibt allerdings für mindestens 30 weitere Jahre öffentlich zugänglich. Die Gemeinde pflegt ihn und Angehörige können die Gräber besuchen. Der Grund für die Entscheidung: Die Einnahmen durch die Grabgebühren decken die Kosten nicht mehr. Die Kirchenregeln verbieten es, das Finanzloch mit Kirchensteuern zu stopfen.
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