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Die Polizei nahm ihn zunächst in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern. Jetzt verbüßt er eine Haftstrafe aus einem früheren Verfahren. Die Polizei geht mit allen möglichen rechtlichen Mitteln gegen die Unruhestifter vor. Dazu zählen auch Strafverfahren. Um diese möglichst schnell bearbeiten zu können, bündelt sie Verfahren. Dabei stimmt sie sich eng mit der Staatsanwaltschaft ab. Nicht immer handle es sich um Straftaten, manchmal überschritten die jungen Menschen einfach Grenzen – durch Herumpöbeln oder Beleidigen.
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