
Anzeige
Wegen Beleidigungen, Ruhestörungen und Sachbeschädigungen. Wie auch schon bei der Verhandlung beider Jugendlichen zuvor, hat das Gericht den Jugendlichen erneut zu erzieherischen Maßnahmen verurteilt. Er muss also hauptsächlich Sozialstunden ableisten und entstandene Schäden wieder gut machen. Es handle sich zwar um eine Vielzahl an Taten, aber gehe immer nur um Bagatelldelikte. Außerdem sind beide Täter gerade erst strafmündig. Für eine Haftstrafe lägen damit keinerlei Voraussetzungen vor. Die Situation um die Jugendlichen habe sich zuletzt aber gebessert. Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Erziehungsberechtigte arbeiten hier eng zusammen.
Anzeige