
Zum Jahresende können die meisten Autobesitzer ihren Kfz-Versicherungsvertrag kündigen. Viele Versicherer buhlen daher derzeit um neue Kunden und mit ihnen die Online-Vergleichsportale. Aber Achtung: Wie der Vermittler vor Ort erhalten auch die Portale eine Provision für abgeschlossene Verträge. Verbraucher sollten also wissen, dass sie bei den Portalen nicht ausschließlich einen breiten und unabhängigen Marktvergleich bekommen. Oft nehmen die Betreiber der Portale nur ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Tarife in den Vergleich auf. „Da kann es sich lohnen, nicht nur ein Portal zu nutzen und sich auch direkt beim Versicherer nach einem guten Angebot zu erkundigen“, rät Astrid Schenk, Versicherungsexpertin der Dülmener Verbraucherzentrale.
Aber nicht für jeden ist ein Wechsel auch sinnvoll. Wer einen Schaden verursacht hat, wird von der Versicherung regelmäßig in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft – der Beitrag steigt. Wurde jedoch ein Rabattschutz vereinbart, verzichtet der Versicherer auf diese Zurückstufung. Diese Sonderregelung gilt aber nur beim aktuellen Anbieter. Wird die Versicherung dann gewechselt, stuft der neue Versicherer unter Umständen den Versicherungsnehmer doch zurück. „So wird aus der erhofften Ersparnis nachträglich eine saftige Erhöhung“, warnt Astrid Schenk
Häufig kann auch ein laufender Vertrag günstiger gestaltet werden. Durch eine jährliche Zahlweise lassen sich bereits einige Euro sparen. Auch Tarifmerkmale bieten Einsparpotential. Sind beispielsweise die Kinder aus dem Haus und leihen sich die Familienkutsche nicht mehr, verkleinert sich damit auch der Fahrerkreis. Das belohnt der Versicherer mit günstigeren Prämien. Auch die Fahrleistung pro Jahr ist ein wichtiges – und teures – Tarifierungsmerkmal. Wer bisher viel mit dem Auto gependelt ist und nun nach Umzug, Ruhestand oder wegen Homeoffice weniger fährt, sollte das auf jedem Fall seinem Versicherer mitteilen.
„ Aber Achtung: Nicht nur auf die Prämie achten, sondern immer auch auf die Leistung!“, so die Expertin der Verbraucherzentrale Dülmen. So sollte neben einer hohen Versicherungssumme von 50 oder besser 100 Millionen in der Haftpflichtversicherung die grobe Fahrlässigkeit im Kaskoschutz auf jeden Fall mitversichert werden. „Das erspart im Schadensfall Ärger mit dem Versicherer, wenn ich beispielsweise geblendet von der tief stehenden Sonne über die rote Ampel gefahren bin“, weiß Astrid Schenk. Mit ein bisschen Recherche und Geduld lässt sich dann auch ein passender Tarif zu guten Konditionen finden. Zumindest bis nächstes Jahr mit den ersten Lebkuchen die nächste Wechselsaison beginnt.