
Anzeige
Die Richter am Verwaltungsgericht in Münster haben eine Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz als rechtens angesehen. Der BUND hatte gegen den Kreis Coesfeld geklagt. Dieser hatte zugestimmt, die Baumallee für den Lückenschluss der Südumgehung fällen zu dürfen. Nach Auffassung der Richter habe der Kreis Fehler bei der Abwägung gemacht. Die Allee sei erhaltenswerter als angegeben. Außerdem hätten alternative Routen besser geprüft werden müssen.
Anzeige