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Die Stadt Dülmen hatte das schon vom Investor gefordert. Ein städtebaulicher Vertrag mit ihm und der Bebauungsplan würden an der Stelle Ausgleichsmaßnahmen für die Natur vorsehen. Der beklagte Investor hielt den Vertrag für unwirksam und den Bebauungsplan für widersprüchlich. Das sah das Gericht heute nicht so. Der Investor kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann würde der Fall beim Oberverwaltungsgericht landen.
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