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Teilweise soll der Dülmener die Drogen hier selbst hergestellt und angebaut haben, um sie weiterzuverkaufen. Zusätzlich zu der Haftstrafe soll der Dülmener knapp 45 000 Euro zahlen. Das entspricht dem errechneten Gewinn aus dem Drogenhandel. Der Angeklagte kann noch Revision gegen das Urteil einlegen.
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