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DÜLMEN: Warnung vor Smartmeter-Post
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DÜLMEN: Warnung vor Smartmeter-Post

Schreiben zu digitalen Stromzählern - sogenannten Smartmetern - landen im Moment in vielen Briefkästen in Dülmen. Die Stadtwerke wollen, das ihr die Schreiben richtig einordnen könnt und euch nicht durch darin genannte Installationstermine unter Druck setzen lasst.

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Die Schreiben stammten von dem Anbieter Deutsche Messwesen. Ein Wechsel zu dem Anbieter sei freiwillig und keine Pflicht. Auch den Verweis auf ein reduziertes Netzentgeld sehen die Stadtwerke kritisch, Denn das sei auch ohne einen Wechsel möglich, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Ähnliche Schreiben waren bereits in Coesfeld im Umlauf.

Hier die ausführlichen Infos zum Nachlesen:

Smart-Meter-Schreiben in Dülmen: Stadtwerke informieren

Schreiben der Deutschen Messwesen ist kein Bestandteil des Smart-MeterRollouts der Stadtwerke – Wechsel des Messstellenbetreibers ist freiwillig

Aktuell erhalten Haushalte in Dülmen Schreiben der DMG Deutsche Messwesen, in denen der Einbau eines Smart Meters angeboten wird. Da darin konkrete Straßennamen und Installationstermine genannt werden, möchten die Stadtwerke Dülmen das Angebot einordnen. Das Schreiben stammt nicht von der Stadtwerke Dülmen GmbH. Die angebotene Installation erfolgt weder im Auftrag noch in Abstimmung mit den Stadtwerken. Empfängerinnen und Empfänger sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens tätig zu werden oder ihren Messstellenbetreiber zu wechseln. Die Stadtwerke Dülmen GmbH ist im Stromnetzgebiet Dülmen der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout um. Daneben können Kundinnen und Kunden grundsätzlich einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich um einen solchen Anbieter. Ein Wechsel dorthin ist freiwillig. Das aktuell verteilte Schreiben wirbt mit einer kostenlosen Installation. Der anschließende Messstellenbetrieb ist jedoch kostenpflichtig: Nach den Angaben im Schreiben fallen 99 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an. Die Stadtwerke empfehlen, vor einem Vertragsabschluss Kosten, Laufzeit und weitere Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. In dem Schreiben wird zudem auf eine mögliche Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG hingewiesen. Eine solche Netzentgeltreduzierung setzt keinen Wechsel zur Deutschen Messwesen voraus. Sie kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher in Betracht kommen. Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Ermäßigung. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit Werbeschreiben der Deutschen Messwesen befasst. Sie weist unter anderem darauf hin, dass eine finanzielle Ersparnis nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht und empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere die jährlichen Kosten verschiedener Messstellenbetreiber zu vergleichen. Einordnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu den Schreiben der Deutschen Messwesen

„Uns ist wichtig, dass die Dülmenerinnen und Dülmener erkennen können, von wem ein Angebot zum Zählerwechsel stammt. Selbstverständlich steht es jedem Kunden frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Das aktuell verteilte Schreiben der Deutschen Messwesen ist jedoch kein Schreiben der Stadtwerke und gehört nicht zu unserem Smart-Meter-Rollout“, erklärt Dirk Middendorf, Geschäftsführer der Stadtwerke Dülmen GmbH. Wer unsicher ist, ob ein Schreiben oder ein angekündigter Zählerwechsel von den Stadtwerken Dülmen stammt, kann sich direkt an die Stadtwerke wenden.

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