
Gerichtlicher Erfolg für DGB gegen die Stadt Dülmen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kann an diesem Wochenende mit seinen Plänen starten, alles für seinen Empfang Ende April in der Alten Sparkasse in Dülmen vorzubereiten. Das Verwaltungsgericht in Münster hatte ihm recht gegeben und entschieden, dass der DGB die Räume nutzen darf.
Veröffentlicht: Samstag, 13.04.2019 05:48
Die Stadt war dagegen. Sie hatte politische Äußerungen zur Europawahl befürchtet. Das ist eigentlich wegen eines Ratsbeschlusses sechs Wochen vor einer Wahl nicht möglich. Das Verwaltungsgericht argumentiert jetzt aber: Der DGB Ortsverband sei weder eine politische Partei noch ein sonstiger Wahlbewerber - daher gilt für ihn der Ratsbeschluss nicht. Selbst wenn Parteimitglieder anwesend sind, spielen sie auf der Veranstaltung keine zentrale Rolle. Er darf also die öffentliche Räume nutzen. Ob die Stadt dagegen jetzt vorgeht, muss sie innerhalb der kommenden zwei Wochen entscheiden.