
HALTERN: Kein Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz
Elf Jahre ist es her, dass eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen abstürzte. 150 Menschen starben dabei, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Joseph-König-Gymnasiums aus Haltern direkt hinter der Kreisgrenze. Heute hat das Landgericht Braunschweig die Klage von Angehörigen der Opfer um zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen...
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Begründung: die Hinterbliebenen könnten gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings geltend machen. Diese seien vorrangig. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland zu. 30 Hinterbliebene verlangten jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht. Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.