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Im August hatte das Verwaltungsgericht die Klagen gegen die Baugenehmigung von zwei Anwohnern abgewiesen. Jetzt ziehen diese vor die nächsthöhere Instanz. Bei der Entscheidung im August sah die Richterin keine Nachbarschaftsrechte verletzt. Gutachten hätten das zu erwartende Verkehrsaufkommen als zumutbar eingestuft - ebenso die zu erwartende Lärmbelastung. Die Kläger sehen das anders. Der Wohnmobilhändler erweitert seinen Standort in Hiddingsel unter anderem um eine neue Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Wann das Oberverwaltungsgericht über die Berufung entscheidet, ist noch offen.
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