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Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Mann, der zuletzt schon in U-Haft war, weiter inhaftiert. Das Landgericht bleibt mit der Strafe unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Der Holtwicker hatte angekündigt eine Therapie machen zu wollen und alle Taten eingeräumt, um den Kindern eine Aussage zu ersparen. Das bewerten die Richter strafmildernd. Der Holtwicker hat zwei unter 14-jährige Mädchen sexuell missbraucht. Außerdem initiierte er sexualisierte Chats mit 11-13-Jährigen auf Snapchat.
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