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Das gilt seit Jahresbeginn. Nach gut einem halben Jahr hat die Stadt heute geschaut, wie das ankommt. Tatsächlich hat sich bislang kein Hundebesitzer von der Hundesteuer befreien lassen. Einige Billerbecker haben Hunde-Führerscheine aus den vergangenen Jahren eingereicht, der Steuer-Vorteil gilt allerdings nur für Hunde-Führerscheine aus diesem Jahr. Die Stadt hofft, dass Leben in das Angebot kommt und Hundebesitzer darauf zurückgreifen. Auch Hundebesitzer, die einen Tierheim-Hund aus Lette aufgenommen haben, sparen sich für ein Jahr die entsprechenden Steuern. Das gilt nicht für gefährlich eingestufte Hunde.
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