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- Ausgangsbeschränkungen keine Ausgangsbeschränkungen
- Kontaktbeschränkungen Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich
- Kultur Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
- Sport Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt. Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontakt- nachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen). Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen
- Freizeit Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung
- Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis
- Einzelhandel Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich
- Gastronomie Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, Abstandsregeln. Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig
- Beherbergung Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
- Messen/Märkte Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7qm der für Besucher zugänglichen Fläche
- Tagungen/Kongresse Zulässig mit Personenbegrenzung und Test
- Private Veranstaltungen Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
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