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KREIS: Ab diesem Wochenende gilt Masern-Impfpflicht
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KREIS: Ab diesem Wochenende gilt Masern-Impfpflicht

Kinder, die jetzt in den Kindergarten kommen oder in einer Schule neu sind, müssen gegen Masern geimpft sein. Das ist ab Morgen (1. März) Pflicht, um die hochansteckende und gefährliche Krankheit einzudämmen.

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Kita-Leiter und Lehrer überprüfen die Impfbücher. Mitarbeiter, Erzieher und Lehrer selbst müssen ebenfalls geimpft sein. Gibt es Lücken im Impfpass, reagiert das Team um Celine Klostermann vom Kreisgesundheitsamt. Kinder in Kitas oder Schulen werden beim Gesundheitsamt gemeldet, wenn sie nicht geimpft sind. Dann schreitet es ein, es rechnet aber nicht mit einer großen Menge an gemeldeten Kinder, auch wenn das jetzt vorher schwer abzuschätzen sei. Ungeimpften drohen hohe Bußgelder, das Kreisgesundheitsamt wartet noch auf entsprechende Regeln vom Land. Die Masern-Impfpflicht gilt neben Schulen und Kitas für Mitarbeiter, die viel mit Menschen zu tun haben – also unter anderem in Krankenhäusern, Pflegediensten und Rettungsdiensten.

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