
Das Verwaltungsgericht hat jetzt zwei Lehrern recht gegeben, in den kommenden Tagen will es über die weiteren Fälle entscheiden. Und bei den anderen Verfahren könnte das Ergebnis ähnlich aussehen. Das Gericht bemängelt das Auswahlverfahren an den Schulen. Es sei nicht nach beamtenrechtlichen Vorgaben erfolgt. Heißt: Teilweise haben die Schulen ausgelost, wer abgeordnet wird. Das sei nicht rechtens. Beim Auswahlverfahren sei es nötig berufliche und private Situationen eines jeden Lehrers abzuwägen. Die Bezirksregierung hatte die Notwendigkeit der Abordnungen damit begründet, dass Schulen insbesondere in den Bezirken Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen einen Lehrer-Engpass haben und Lehrer aus der Region dort Lücken schließen sollten. Insgesamt waren 250 Lehrer von den Abordnungen betroffen. Knapp die Hälfte von hier sollte im Ruhrgebiet Lücken schließen. 12 hatten geklagt.