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Normalerweise gibt es einen Teil des Geldes zurück, wenn Züge über eine Stunde zu spät kommen. Das gilt ab jetzt aber nicht mehr, wenn zum Beispiel extreme Wetterbedingungen daran Schuld sind - oder Fremde die Gleise betreten oder es Sabotage an den Leitungen gibt. Ute Jürgens von der Schlichtungsstelle Nahverkehr sagt: Das ist natürlich ärgerlich für Fahrgäste, aber bei extrem Wetterlagen teilweise auch verständlich. Zudem sei immer die Bahn in der Nachweispflicht, Kunden könnten sich darauf verlassen, dass die Angaben über die Zugausfälle richtig sind. Nicht betroffen von den neuen Regeln sind übrigens Streiks - kommt die Bahn aufgrund von Streiks zu spät, bekommen Sie Geld zurück.
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