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Darauf haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und die kassenärztliche Vereinigung in unserer Region geeinigt. Das heißt: Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken und sich das Geld anschließend mühselig von der Krankenkasse zurückholen. Die Gesundheitskarte reicht. Vor einer Woche war die Corona-Impfverordnung des Bundes ausgelaufen - deshalb war es nötig eine neue Regelung auszuhandeln.
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