
Spezielle Sicherheitsbehälter für solche brandgefährlichen Akkus stehen an den Wertstoffhöfen in Coesfeld und Dülmen. Sie bei den Schadstoffsammel-Terminen in Städten und Gemeinden abzugeben ist nicht möglich. Die Sammelfahrzeuge sind dafür nicht geeignet.
Wann gilt ein Akku als beschädigt?
Als beschädigt gelten beispielsweise Lithium-Akkus,
· die aufgebläht oder verformt sind,
· deren Gehäuse beschädigt ist oder fehlt,
· aus denen Flüssigkeit austritt,
· deren Kontakte freiliegen,
· die Hitze- oder Brandschäden aufweisen oder
· die nach einem Sturz oder Unfall beschädigt wurden.
Allgemeine Hinweise
Vor der Entsorgung sollten die Pole von Lithium-Akkus mit Klebeband – idealerweise Isolierband – abgeklebt werden, um Kurzschlüsse sowie Brand- und Explosionsgefahren zu vermeiden.
· Kleine Akkus und Batterien: kostenfrei an den Wertstoffhöfen oder im Einzelhandel über die bereitgestellten Sammelboxen.
· Größere Akkus und Batterien: an den Wertstoffhöfen abgeben.
· E-Bike-Akkus: an den Wertstoffhöfen oder beim Fahrradhändler zurückgeben. Vertreiber von E-Bikes müssen Altakkus des gleichen Herstellers zurücknehmen – unabhängig davon, wo der Akku gekauft wurde.
· Geräte mit fest verbautem Akku (z. B. elektrische Zahnbürsten oder Rauchmelder) gehören ebenfalls zum Wertstoffhof.
Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe recycelt und wiederverwendet werden. Das schont Ressourcen und schützt das Klima.