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Der Fehler in einem Gerät dieser Marke war bei einem Herstellertest aufgefallen. Der Kreis hat das entsprechende Gerät zwar mittlerweile aus dem Verkehr genommen, es könnten aber 941 Verfahren betroffen sein. Sie ruhen zur Zeit und werden erneut geprüft. Wer schon einen Bußgeldbescheid bekommen hat, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sofern das Verfahren in der Vergangenheit liegt und bereits rechtskräftig abgeschlossen wurde, bleiben diese Verfahren rechtskräftig. Sollte die Geldbuße jedoch über 250 Euro liegen oder ein Fahrverbot angeordnet worden sein, das bislang noch nicht angetreten werden musste, sollten Sie die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.
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