
Anzeige
Es geht unter anderem um die Tests, sie sollen kostenpflichtig werden. Außerdem sind die Rechte von Ungeimpften und Geimpften Thema. Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen von der Uni Münster sagt: Einschränkungen von Freiheiten sind rechtlich immer noch gültig, auch wenn die Menschen geimpft sind. Zum Beispiel kann immer noch die Testpflicht für Reiserückkehrer oder bei Veranstaltungen gelten. Veranstalter können natürlich auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und nur Geimpfte oder Genesene reinlassen. Damit rechnet auch Radio Kiepenkerl-Politikwissenschaftler Klaus Schubert von der Uni Münster. Er geht davon aus, dass die Tests kostenpflichtig werden und hinterher nur noch zählt, wenn jemand geimpft oder genesen ist.
Anzeige