
Sie dürfen nicht oder nur sehr eingeschränkt an den Trauerfeiern ihrer Liebsten teilnehmen. Im gesamten Bistum gilt: Es finden keine Trauerfeiern in Kapellen oder Kirchen statt. Trauergesellschaften müssen ausweichen. Trauerfeiern sind nur an den Friedhöfen an der Trauerhalle erlaubt - also draußen! Und das mit maximal 20 Gästen. Hierbei gilt es die Hygienevorschriften einzuhalten - in der St. Felizitas Gemeinde in Lüdinghausen zum Beispiel heißt das: Sie sitzen oder stehen mit ausreichend Abstand zueinander. In den Pfarreien St. Johann und St. Ludger in Billerbeck besprechen Familien alle Details mit dem jeweiligen Seelsorger. Die katholische Pfarrei St. Martin in Nottuln erlaubt eine kurze Feier mit Ansprache im engsten Familienkreis. Wenn alles wieder seinen normalen Gang geht, will die Gemeinde eine Messe für die Hinterbliebenen organisieren, in der die Namen der Verstorbenen verlesen werden und die Gemeinde ihnen gedenkt. Einschränkungen gibt es auch bei Taufen. Die katholischen Gemeinden verschieben diese bis auf Weiteres und sprechen mit Eltern und Paten.