
Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage einer Fast-Food-Kette jetzt auch entschieden: Städte und Gemeinden dürfen selbst entscheiden, eine solche Verpackungssteuer einzuführen. Unter anderem da sie mit 50 Cent pro Verpackung nicht unverhältnismäßig hoch sei. Andere Städte und Gemeinden warteten auf das Urteil und ziehen jetzt eventuell nach. Wir haben nachgefragt, ob es im Kreis Coesfeld solche Pläne gibt. Die Gemeinde Nottuln hat den Fall Tübingen interessiert verfolgt und sagt eine solche Einwegverpackungssteuer könne ein Baustein sein Klimaschutzziele zu erreichen. Allerdings seien viele Gastronomiebetriebe in der Gemeinde auf den Verzehr im Lokal ausgelegt und nutzen dafür selbstverständlich Mehrweggeschirr. Zu klären sei auch, ob eine Verpackungssteuer wirklich einen finanziellen Vorteil hätte oder die Gemeinde wegen des anfallenden Verwaltungsaufwandes nur mehr Geld kosten würde. Die Gemeinde möchte daher erstmal weitere Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden, die jetzt nachziehen, beobachten und dann entscheiden. Die Stadt Coesfeld hat so etwas sogar schon mal aufgrund eines Bürgerantrages prüfen lassen. Die Gastronomen empfanden das aber nicht als sinnvoll. Gleichzeitig hatte die Stadt in Tübingen nach den Erfahrungen gefragt. Demnach erscheint der Aufwand zu groß zu sein. Um Müll zu vermeiden setzt die Stadt Coesfeld beispielsweise bei städtischen Veranstaltungen vermehrt auf Mehrweggeschirr. In der Gemeinde Nordkirchen gibt es nur wenige Betriebe, für die die Einwegverpackungssteuer relevant wäre. Die Gemeinde sieht daher keinen Bedarf eine neue Steuer einzuführen. Die Gemeinde Senden will erstmal auf eine allgemeine Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes dazu warten.